Psychotherapie - die wichtigsten Prinzipien

FREIE THERAPEUTiNNENWAHL - FREIWILLIGKEIT - VERSCHWIEGENHEIT - QUALITÄTSKONTROLLE - RAHMENBEDINGUNGEN - ERSTGESPRÄCH

FREIE THERAPEUTiNNENWAHL
Wesentlich für den therapeutischen Erfolg ist eine Vertrauensbeziehung, da nur dadurch ein offenes Gespräch und die Aufarbeitung von Problemen möglich sind. Daher ist die freie Wahl der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten eine wesentliche Voraussetzung.

FREIWILLIGKEIT
Psychotherapie erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen einer/einem PsychotherapeutIn und einer/ einem KlientIn.

VERSCHWIEGENHEIT
Die PsychotherapeutInnen unterliegen einer strengen Verschwiegenheitsverpflichtung. Eine Aufhebung dieser Verschwiegenheitspflicht ist in der Regel nur mit Zustimmung der Patientin/des Patienten in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen möglich.

QUALITÄTSKONTROLLE
Die/der PsychotherapeutIn ist verpflichtet nach bestem Wissen und entsprechend dem neuesten Stand der Entwicklung und Forschung seiner Behandlungsmethode tätig zu sein. Die Psychotherapieforschung hat gezeigt, dass es für das Gelingen einer Psychotherapie wesentlich ist, dass Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen, einfacher gesagt: „ob die Chemie stimmt“. In der psychotherapeutischen Behandlung sind das Miteinander, der Austausch und die Beziehung wesentliche Grundlage für das Gelingen der Therapie.

ABKLÄRUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN
Folgende Fragen sollten zu Beginn einer Psychotherapie geklärt werden:
Wie lange kann eine Psychotherapie dauern? (grobe Einschätzung)
Wird Einzel-Psychotherapie, Paartherapie, Familientherapie oder Gruppentherapie vereinbart oder Mischformen?
Wie häufig sollen Stunden abgehalten werden (einmal oder mehrmals wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich, Sitzungen à 50 oder 90 Minuten?)
Wie hoch ist das Stundenhonorar? Wie ist der Bezahlmodus?
Wie viel davon bezahlt die Krankenkasse?
Wie sind die Urlaubs- bzw. die Absageregelungen?
Was müssen Sie tun, wenn Sie verhindert sind, in die Stunde zu kommen?
Welche Therapiemethode wird angewandt?

DAS ERSTGESPRÄCH
Grundsätzlich steht es der/dem Therapeutin/Therapeuten frei, für das Erstgespräch ein Honorar zu verlangen. Es empfiehlt sich, dies bei der Terminvereinbarung für das Erstgespräch zu erfragen.

Mehr Information im Infoblatt für KlientInnen